Wir verurteilen den brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine als Anschlag auf die Zivilisation. Wir unterstützen sämtliche Sanktionsmaßnahmen gegen das von Wladimir Putin beherrschte Russland und rufen dazu auf, die Ukraine und ihre Bürger mit allem zu unterstützen, was uns möglich ist.
AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Sattler KunststoffWerk GmbH
 

  1. Wir schließen Verkaufsgeschäfte nur aufgrund nachstehender Bedingungen ab. Entgegenstehende Bedingungen unserer Kunden haben für uns keine Gültigkeit, es sei denn, wir erkennen diese Bedingungen schriftlich an. Auf diese Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Es gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Haager Kaufgesetze.

  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Wir sind berechtigt, die Preise angemessen zu erhöhen, sofern sich unsere Kosten erhöhen. Der Auftrag eines unserer Kunden bedarf zur Annahme durch uns unserer schriftlichen Bestätigung. Unser Schweigen auf einen Auftrag unseres Kunden gilt nicht als Annahme.

  3. Unsere Lieferfristen sind nur annähernd verbindlich. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Im Falle von Streiks, Aussperrungen oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Verzögerungen verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Ist unser Kunde mit eigenen Leistungen in Verzug, so sind wir bis zur Beseitigung des Verzugs berechtigt, die Ware zurückzubehalten. Unsere Lieferfrist verlängert sich entsprechend. Eine Lieferung gilt als erfolgt, sobald die Ware von uns als versandbereit gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem für unsere Kunden zumutbaren Umfang zulässig. Sind wir mit einer Lieferung in Verzug, so hat uns der Kunde eine Nachfrist von mindestens drei Wochen zu setzen bevor er von dem Vertrage zurücktreten kann.

  4. Für Gewichts- und Mengenermittlungen sind die an den Versandstellen festgestellten Gewichte bzw. Mengen maßgebend. Die Übernahme der Ware und die Angaben in Frachtbrief, Liefer- und Lagerschein etc. durch den Spediteur/Transporteur/Lagerhalter gelten als Beweis für einwandfreie Verpackung, Verladung, Menge und Art der Ware.

  5. Von uns genannte Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer ab unseren Lagern. Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, so gilt der vereinbarte Preis nur bei unbehinderter normaler Transportmöglichkeit.

  6. Bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung (einschließlich sämtlicher Forderungen aus laufender Rechnung), die uns dem Kunden gegenüber zustehen, werden uns folgende Sicherungen gewährt, die wir auf Verlangen des Kunden freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um 20% übersteigt: Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum unseres Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (zum Rechtswert der Vorbehaltsware) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt die Gegenstände unseres (Mit-)Eigentums für uns unentgeltlich. Ware, an der uns das (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (z.B. Versicherung) resultierenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus laufender Rechnung) die jetzt oder künftig entstehen, tritt der Kunde bereits heute an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme oder Pfändung durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Wir haben das Recht, die Vorbehaltsware oder die an ihre Stelle getretenen Güter jederzeit zu besichtigen. Der Kunde gestattet uns unwiderruflich das Betreten seiner Räume zu diesem Zweck und beim Vorliegen der Voraussetzungen für eine Herausgabe, die Wegnahme der gelieferten Ware, ohne dass hierin verbotene Eigenmacht liegt.

  7. Rechnungen sind, sofern sie Lohnarbeiten betreffen sofort, sofern sie Warenlieferungen betreffen innerhalb von 30 Tagen, in beiden Fällen ohne Abzug zahlbar. Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. Ist Zahlung in einer fremdländischen Währung einzelvertraglich vereinbart, so trägt der Kunde das Kursrisiko. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Mit der Übergabe des Wechsels geht das Eigentum an ihm auf uns über. Bei Wechselzahlungen trägt der Kunde die Diskontspesen und die sonstigen mit der Wechselbegebung verbundenen Kosten. Der Kunde trägt die Übermittlungsgefahr der Zahlungen. Zahlungsziele sind nur dann eingehalten, wenn der Rechnungsbetrag uns spätestens am letzten Tage der Frist zur Verfügung steht. Bei Überschreitung eines eingeräumten Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank berechnet, soweit nicht ein höherer Schaden entstanden ist.

  1. Die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen mit nicht ausdrücklich anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Rechte des Kunden aus diesem Vertrag dürfen nicht an Dritte abgetreten werden. Alle unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung werden bei verspäteter Zahlung auch nur einer Teilforderung sofort fällig, wobei wir bei verspäteter Zahlung auch von der Verpflichtung zur weiteren Lieferung entbunden werden, aber dennoch am Vertrage festhalten können. Bei Zahlungseinstellung oder Vermögensverfall des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde verpflichtet sich zur unverzüglichen Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware. Wird gegen den Kunden ein Wechsel oder Scheck protestiert oder die Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder eines anderen Schuldregelungsverfahrens beantragt oder stellt der Kunde oder ein persönlich haftender Gesellschafter des Kunden seine Zahlungen ein, so wird unsere Forderung sofort fällig, auch wenn sie gestundet oder gesichert ist. Barzahlungen haben uns gegenüber nur befreiende Wirkung, soweit sie an Personen geleistet werden, die mit schriftlicher Inkassovollmacht ausgestattet sind. Die Entgegennahme von Wechseln bedeutet nicht eine Stundung der zugrunde liegenden Forderungen.

  2. Beanstandungen der von uns gelieferten Waren sind sofort nach Lieferung spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware beim Kunden schriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln muss die Anzeige sofort nach Entdeckung erfolgen. Erfolgt die Mängelrüge nicht rechtzeitig, so gilt die Ware als genehmigt. Ist eine Verarbeitung unserer Ware bereits erfolgt, so ist die Mängelrüge ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, uns Gelegenheit zu geben, Beanstandungen umfassend zu überprüfen. Beziehen sich Beanstandungen auf die Verarbeitung oder deren Ergebnis, so hat die Prüfung in jedem Fall am Ort der Verarbeitung zu erfolgen. Hat der Kunde die Ware weiterveräußert und hat dessen Abnehmer die Ware verarbeitet, so ist der Kunde verpflichtet, uns einen direkten Kontakt zum Abnehmer zu ermöglichen. Die Prüfung der Beanstandungen erfolgt durch unser Personal; sie erstreckt sich auf sämtliche Verarbeitungsparameter, die unserem Personal umfassend offen zu legen sind. Bei der Verarbeitung sind unsere allgemeinen Verarbeitungsbedingungen und auch alle ergänzenden Hinweise zu beachten; diese sind im Falle der Verarbeitung bei einem Abnehmer des Kunden diesem Abnehmer durch den Kunden vorzulegen. Verweigert uns der Kunde die Prüfung, so gilt die Ware als beanstandungsfrei abgenommen. Bei berechtigter Mängelrüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Mängel zu beseitigen, Ersatz zu liefern oder die Ware gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages zurückzunehmen. Stammt der Mangel nachweislich von unserem Vorlieferanten, so sind wir berechtigt, den Gewährleistungsanspruch durch Abtretung unserer Ansprüche gegen unseren Vormann genüge zu tun. Weitgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung die Ware zurückzusenden.

  3. Sofern unser Kunde Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Ergibt sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes, so ist unser Geschäftssitz auch Erfüllungsort.

  4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Nachbestellungen, spätere Bestellungen und Warenbezüge und spätere Angebote, auch wenn im Einzelfall unsere Leistungen vor der Auftragsbestätigung erbracht werden.

  5. Sollte eine der vorstehend benannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahe kommt.